Förderprogramme

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Kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen 

Die Kreisstadt Bad Hersfeld hatte bereits für die Jahre 2023 / 2024 ein kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)- Anlagen im Stadtgebiet bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ab dem 01.06.2025 nochmals Mitteln verfügbar und können ab diesem Zeitpunkt auch beantragt werden.

Mit der Förderung sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) geplant haben oder bisher noch gar nicht von einer solchen Förderung profitieren konnten, wie beispielweise als Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Diese Anlagenförderung zielt somit hauptsächlich auf die Förderung von Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern ab.

Mit den städtischen Fördermitteln in Höhe von insgesamt 5.000 Euro können somit 50 steckerfertige PV-Anlagen in Bad Hersfeld gefördert werden, je Anlagen wird ein pauschaler Zuschuss von 100 Euro (Brutto) gewährt. Gefördert werden „Balkonkraftwerke“ mit einer Wechselrichterausgangsleistung bis 800 Watt und einer installierten PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt .

 

Förderrichtlinie

Interessierte können ab dem 01.06.2025 Anträge für steckerfertigen PV-Anlagen im Stadtgebiet Bad Hersfeld stellen. Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, Mieter*innen oder Eigentümer*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen bzw. Wohngebäuden innerhalb der Kreisstadt Bad Hersfeld.

Die genaue Förderrichtlinie finden Sie hier zum Ansehen und Herunterladen. Sie tritt mit Wirkung zum 01.06.2025 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2025 gültig.

 

Antragstellung

Es können nur „Balkonkraftwerke“ berücksichtigt werden, die mit, bzw. nach in Kraft treten der novellierten Förderrichtlinie gekauft wurden.

Vollständige Anträge bestehen aus:

  • dem ausgefülltem Antragsformular (siehe unten)
  • bei steckerfertigen Anlagen wird die Bestellung, die Auftragsbestätigung oder die Rechnung eines Händlers akzeptiert
  • nur bei Baudenkmälern oder Gebäuden im Denkmalbereich: einer denkmalschutzrechtliche Genehmigung (Download des Formulars)

Den Antrag selbst (inklusive Upload der o.g. Anlage) können Sie online innerhalb weniger Minuten auf diesem Portal durchführen:

Antrag auf Förderung einer privaten Photovoltaik-Anlage   (Online-Antrag)

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Antrages wird dieser direkt und automatisch per E-Mail bei dem Klimaschutz der Stadt Bad Hersfeld eingereicht; zudem können die Antragstellenden sich die Antragsunterlagen für den eigenen Nachweis herunterladen.

Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld entscheidet über die Anträge in der Reihenfolge des Antragseinganges und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.


Nach einer Förderzusage

Wenn die steckerfertige Anlage von der Stadt Bad Hersfeld gefördert wird, erhalten die Antragstellenden einen Förderbescheid von der Stadt Bad Hersfeld.

Für die Inbetriebnahme von steckerfertigen Anlagen ist die Eintragung im Marktstammdatenregister ausreichend (Achtung: die Eintragung im Marktstammdatenregisters hat innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu erfolgen).

Eine Kopie dieser Meldebestätigung senden die Antragstellenden bitte zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Download des Formulars) bitte entweder per E-Mail an klimaschutz@bad-hersfeld.de oder schriftlich an folgende Postadresse:

Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld
Bereich Klimaschutz
Am Treppchen 1
36251 Bad Hersfeld

Der Verwendungsnachweis ist Voraussetzung zur Auszahlung des Zuschusses. Bei steckerfertigen Anlagen (den sog. Balkonkraftwerken) beginnt die zweimonatige Frist mit dem Rechnungsdatum.

In 2023 / 2024 wurden durch das städtische Förderprogramm diese PV-Anlagen gefördert:

Übersicht der städtisch geförderter PV-Anlagen

 

Förderprogramme Bund & Land

Klimaschutz aus Bürgerhand - es lohnt sich!

Ihr Engagement wird durch zahlreiche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und dem Land Hessen unterstützt. Sie werden überrascht sein, wie vielfältig die Fördermöglichkeiten sind. Fördermittel erhalten private Haushalte, Unternehmen und Kommunen.

Neubau

Finanzierungsprogramme für neue Häuser und Eigentumswohnungen bietet Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer Übersicht an:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-PB-Neubau.html

 

Mit dem Produktfinder kommen Sie zum passenden Programm für Ihr Neubauvorhaben:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/

 

Bestandsimmobilien

Sie möchten Ihr Zuhause energieeffizient sanieren? Barrieren abbauen, den Einbruch­schutz erhöhen? Oder eine bestehende Immobilie kaufen? Hier finden Sie passende Förder­mittel für Ihr Vorhaben in einer Übersicht:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-f%C3%BCr-Bestandsimmobilien.html

 

Mit dem Produktfinder kommen Sie zum passenden Programm für Ihr Zuhause:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/

 

Über den BAFA-Förderfinder können Sie sich informieren, welche Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert werden:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienzwegweiser/energieeffizienzwegweiser_node.html 

 

Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr

Die Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien können Sie ebenfalls mit einem Programm der KfW finanzieren:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-(270)/

 

Ferner gibt es noch weitere Förderdatenbanken: