Förderprogramme

Per Klick auf die jeweilige Rubrik gelangen Sie direkt zum Thema

und über die Links kommen Sie jeweils zu den aktuellen Förderprogrammen:

 

 

Kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen 

Die Kreisstadt Bad Hersfeld hat letztes Jahr 50.000 Euro für ein kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen im Stadtgebiet bereit gestellt. Da nicht alle Fördermittel abgerufen wurden, stehen diese Restmittel ab dem 14. Februar 2024 wieder zur Verfügung.

Mit der Förderung sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in PV-Anlagen geplant haben oder bisher noch gar nicht von einer solchen Förderung profitieren konnten, wie beispielweise als Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Die nicht abgerufenen städtischen Fördermittel in Höhe von insgesamt 15.000 Euro werden mit 10.000 Euro auf Dach-, Fasaden- und Freiflächenanlagen und mit 5.000 Euro auf Steckerfertige PV-Anlagen aufgeteilt.

1. Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, mit einer Wechselrichterausgangsleistung kleiner 600 Watt. Für diese Anlagen wird ein pauschaler Zuschuss von 100 Euro je Anlage (Brutto) gewährt.

Diese Anlagenförderung zielt hauptsächlich auf die Förderung von Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern ab.

 

Für den folgenden Förderprogrammpunkt (Dach-, Fasaden- und Freiflächenanlagen) können seit dem 16.2.2024 keine Förderanträge mehr gestellt werden, da die Fördermittel dafür schon ausgeschöpft sind.

 

2. Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen mit einer Anlagenleistung zwischen 5 Kilowatt-Peak (kWp) und 10 kWp. Für diese Anlagen gibt es ein gesplittetes Zuschussmodell bis maximal 1.000 Euro (brutto) pro Anlage:

  1. 50 Euro je kWp installierte Leistung - bedeutet mind. 250 Euro bis max. 500 Euro für eine Anlage ohne Speicher
  2. Pauschale Erhöhung um 500 Euro als Investitionszuschuss für einen Batteriespeicher

Mit diesen Fördersummen können somit 50 steckerfertige PV-Anlagen sowie etwa 10-12 Dach-, Fassaden- oder Freiflächenanlagen (mit Speicher oder ohne Speicher) in Bad Hersfeld gefördert werden.

 

Förderrichtlinie

Interessierte können ab dem 14. Febrauar 2024 Anträge für neue Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bad Hersfeld stellen. Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, Mieter*innen oder Eigentümer*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen bzw. Wohngebäuden innerhalb der Kreisstadt Bad Hersfeld.

Die genauen Förderrichtlinien finden Sie hier zum Ansehen oder Herunterladen. Sie treten mit Wirkung zum 1. Februar 2024 in Kraft und sind bis 31. Dezember 2024 gültig.

Antragstellung

Die Antragstellung hat vor der Beauftragung eines Systemanbieters bzw. vor der Ausführung der Maßnahme zu erfolgen (es gilt das Auftragsdatum). Vollständige Anträge für steckerfertige PV-Anlagen sowie für Dach- und Fassadenanlagen bestehen aus:

  • dem ausgefülltem Antragsformular (siehe unten)
  • bei Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen ein Kostenangebot eines Lieferanten beifügen
  • bei steckerfertigen Anlagen wird die Bestellung, die Auftragsbestätigung oder die Rechnung eines Händlers akzeptiert
  • Nur bei Mietern: der Zustimmung des Vermieters (Download des Formulars)
  • Nur bei Baudenkmälern oder Gebäuden im Denkmalbereich: einer denkmalschutzrechtliche Genehmigung (Download des Formulars).

Den Antrag selbst (inklusive Upload der o.g. Anlagen) können Sie online innerhalb weniger Minuten auf diesem Portal durchführen:
Antrag auf Förderung einer privaten Photovoltaik-Anlage

Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Antrages wird dieser direkt und automatisch per E-Mail bei dem Klimaschutz der Stadt Bad Hersfeld eingereicht; zudem können die Antragstellenden sich die Antragsunterlagen für den eigenen Nachweis herunterladen.

Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld entscheidet über die Anträge in der Reihenfolge des Antragseinganges und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.


Nach einer Förderzusage

Wenn der PV-Antrag von der Stadt Bad Hersfeld gefördert wird, erhalten die Antragstellenden einen Förderbescheid von der Stadt Bad Hersfeld - und die geförderte Maßnahme kann dann umgesetzt werden!

  • Die letzendliche Inbetriebnahme der Dach-, Fassaden- oder Freiflächenanlage wird vom Installationsbetrieb/Elektrofachbetrieb an die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH gemeldet. Gehen Sie  Bitte auf Informationsseite der Stadtwerke über Hausanschlüsse unter https://www.stadtwerke-hef.de/de/Service/Hausanschluesse/ und laden Sie sich das Formular zur Anmeldung zur Inbetriebsetzung - Strom herunter.
  • Für die Inbetriebnahme von steckerfertigen Anlagen ist die Eintragung im Marktstammdatenregister ausreichend.

Eine Kopie dieser Meldebestätigung senden die Antragstellenden bitte zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Download) bitte entweder per E-Mail an klimaschutz@bad-hersfeld.de oder schriftlich an folgende Postadresse:

Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld
Stabsstelle Klimaschutz
Am Treppchen 1
36251 Bad Hersfeld

Der Verwendungsnachweis ist Voraussetzung zur Auszahlung des Zuschusses. Der Verwendungsnachweis muss bei Dach, Fassaden- und Freiflächenanlagen spätestens zwei Monate nach der Inbetriebnahme eingereicht werden, bei steckerfertigen Anlagen (den sog. Balkonkraftwerken) beginnt die zweimonatige Frist mit dem Rechnungsdatum.

 

In 2023 wurden durch das städtische Förderprogramm diese PV-Anlagen gefördert:

Quelle: eigene Darstellung

 

UPDATE

Was hat sich hinsichtlich des Solarpaktes I für den Bürger geändert? Mit dem Solarpaket I erleichtert die Bundesregierung den Anschluss von Photovoltaik-Anlagen und die Nutzung von Solarstrom.

Klicken Sie die FAQs zum Solarpakt I an und Sie erhalten Antworten zu den häufig gestellten Fragen.

 

 

Förderprogramme Bund & Land

Klimaschutz aus Bürgerhand - es lohnt sich!

Ihr Engagement wird durch zahlreiche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und dem Land Hessen unterstützt. Sie werden überrascht sein, wie vielfältig die Fördermöglichkeiten sind. Fördermittel erhalten private Haushalte, Unternehmen und Kommunen.

 

Neubau

Finanzierungsprogramme für neue Häuser und Eigentumswohnungen bietet Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer Übersicht an:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-PB-Neubau.html

 

Mit dem Produktfinder kommen Sie zum passenden Programm für Ihr Neubauvorhaben:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/

 

Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) des BMWSB ist zum 01.03.2023 gestartet.

Das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist am 01.03.2023 gestartet. Insgesamt stehen 750 Millionen Euro für zinsverbilligte Kredite zur Förderung des Neubaus von klimaangepassten Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verfügung. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet. Ein KFN zeichnet sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten sowie einen großen Anteil erneuerbarer Energien zur Wärme- und Stromerzeugung aus.

Im nachfolgenden Auszug aus der Pressemitteilung vom 25.01.2023 des BMWSB sind noch einmal die wesentlichen Förderinhalte dargestellt:

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z. B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.
  • Zum 01.01.2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
  • Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm "Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse" der BEG des BMWK weiterläuft. Bei der KfW-Bank wird dies unter dem KfW-Programm 297/298  "Klimafreundlicher Neubau-Wohngebäude" geführt.

Sie erhalten weitere Informationen auf der Website des BMWSB. Dort finden Sie auch die neue Richtlinie für die BEG zum Klimafreundlichen Neubau (KFN).

Ausführliche Informationen zum QNG finden Sie auch auf der neuen Website des BMWSB Informationportal Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.

 

 

Bestandsimmobilien

Sie möchten Ihr Zuhause energieeffizient sanieren? Barrieren abbauen, den Einbruch­schutz erhöhen? Oder eine bestehende Immobilie kaufen? Hier finden Sie passende Förder­mittel für Ihr Vorhaben in einer Übersicht:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-f%C3%BCr-Bestandsimmobilien.html

 

Mit dem Produktfinder kommen Sie zum passenden Programm für Ihr Zuhause:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/

 

Über den BAFA-Förderfinder können Sie sich informieren, welche Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert werden:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienzwegweiser/energieeffizienzwegweiser_node.html

     

 

Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr

Die Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien können Sie ebenfalls mit einem Programm der KfW finanzieren:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-(270)/

 

 

Solarstrom für Elektroautos

Mit dem neuen Solar-Förderprogamm KfW 442 können Sie bei der Anschaffung von Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation bis zu 10.200 € Förderung erhalten.

  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden
  • Bedingung: E-Auto ist vorhanden oder bestellt, auch Leasing zulässig
  • Förderung / Antragstellung ab dem 26.09.2023

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/

 

 


Ferner gibt es noch weitere Förderdatenbanken: