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Die Kreisstadt Bad Hersfeld hat letztes Jahr 50.000 Euro für ein kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen im Stadtgebiet bereit gestellt. Da nicht alle Fördermittel abgerufen wurden, stehen diese Restmittel ab dem 14. Februar 2024 wieder zur Verfügung.
Mit der Förderung sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in PV-Anlagen geplant haben oder bisher noch gar nicht von einer solchen Förderung profitieren konnten, wie beispielweise als Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Die nicht abgerufenen städtischen Fördermittel in Höhe von insgesamt 15.000 Euro werden mit 10.000 Euro auf Dach-, Fasaden- und Freiflächenanlagen und mit 5.000 Euro auf Steckerfertige PV-Anlagen aufgeteilt.
1. Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, mit einer Wechselrichterausgangsleistung
Diese Anlagenförderung zielt hauptsächlich auf die Förderung von Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern ab.
Für den folgenden Förderprogrammpunkt (Dach-, Fasaden- und Freiflächenanlagen) können seit dem 16.2.2024 keine Förderanträge mehr gestellt werden, da die Fördermittel dafür schon ausgeschöpft sind. |
2. Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen mit einer Anlagenleistung zwischen 5 Kilowatt-Peak (kWp) und 10 kWp. Für diese Anlagen gibt es ein gesplittetes Zuschussmodell bis maximal 1.000 Euro (brutto) pro Anlage:
Mit diesen Fördersummen können somit 50 steckerfertige PV-Anlagen sowie etwa 10-12 Dach-, Fassaden- oder Freiflächenanlagen (mit Speicher oder ohne Speicher) in Bad Hersfeld gefördert werden.
Förderrichtlinie
Interessierte können ab dem 14. Febrauar 2024 Anträge für neue Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bad Hersfeld stellen. Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, Mieter*innen oder Eigentümer*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen bzw. Wohngebäuden innerhalb der Kreisstadt Bad Hersfeld.
Die genauen Förderrichtlinien finden Sie hier zum Ansehen oder Herunterladen. Sie treten mit Wirkung zum 1. Februar 2024 in Kraft und sind bis 31. Dezember 2024 gültig.
Antragstellung
Die Antragstellung hat vor der Beauftragung eines Systemanbieters bzw. vor der Ausführung der Maßnahme zu erfolgen (es gilt das Auftragsdatum). Vollständige Anträge für steckerfertige PV-Anlagen sowie für Dach- und Fassadenanlagen bestehen aus:
Den Antrag selbst (inklusive Upload der o.g. Anlagen) können Sie online innerhalb weniger Minuten auf diesem Portal durchführen:
Antrag auf Förderung einer privaten Photovoltaik-Anlage
Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Antrages wird dieser direkt und automatisch per E-Mail bei dem Klimaschutz der Stadt Bad Hersfeld eingereicht; zudem können die Antragstellenden sich die Antragsunterlagen für den eigenen Nachweis herunterladen.
Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld entscheidet über die Anträge in der Reihenfolge des Antragseinganges und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Nach einer Förderzusage
Wenn der PV-Antrag von der Stadt Bad Hersfeld gefördert wird, erhalten die Antragstellenden einen Förderbescheid von der Stadt Bad Hersfeld - und die geförderte Maßnahme kann dann umgesetzt werden!
Eine Kopie dieser Meldebestätigung senden die Antragstellenden bitte zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Download) bitte entweder per E-Mail an klimaschutz@bad-hersfeld.de oder schriftlich an folgende Postadresse:
Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld
Stabsstelle Klimaschutz
Am Treppchen 1
36251 Bad Hersfeld
Der Verwendungsnachweis ist Voraussetzung zur Auszahlung des Zuschusses. Der Verwendungsnachweis muss bei Dach, Fassaden- und Freiflächenanlagen spätestens zwei Monate nach der Inbetriebnahme eingereicht werden, bei steckerfertigen Anlagen (den sog. Balkonkraftwerken) beginnt die zweimonatige Frist mit dem Rechnungsdatum.
In 2023 wurden durch das städtische Förderprogramm diese PV-Anlagen gefördert:
Quelle: eigene Darstellung
UPDATE
Was hat sich hinsichtlich des Solarpaktes I für den Bürger geändert? Mit dem Solarpaket I erleichtert die Bundesregierung den Anschluss von Photovoltaik-Anlagen und die Nutzung von Solarstrom.
Klicken Sie die FAQs zum Solarpakt I an und Sie erhalten Antworten zu den häufig gestellten Fragen.
Ihr Engagement wird durch zahlreiche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und dem Land Hessen unterstützt. Sie werden überrascht sein, wie vielfältig die Fördermöglichkeiten sind. Fördermittel erhalten private Haushalte, Unternehmen und Kommunen.
Neubau
Finanzierungsprogramme für neue Häuser und Eigentumswohnungen bietet Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer Übersicht an:
Mit dem Produktfinder kommen Sie zum passenden Programm für Ihr Neubauvorhaben:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) des BMWSB ist zum 01.03.2023 gestartet.
Das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist am 01.03.2023 gestartet. Insgesamt stehen 750 Millionen Euro für zinsverbilligte Kredite zur Förderung des Neubaus von klimaangepassten Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verfügung. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet. Ein KFN zeichnet sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten sowie einen großen Anteil erneuerbarer Energien zur Wärme- und Stromerzeugung aus.
Im nachfolgenden Auszug aus der Pressemitteilung vom 25.01.2023 des BMWSB sind noch einmal die wesentlichen Förderinhalte dargestellt:
Sie erhalten weitere Informationen auf der Website des BMWSB. Dort finden Sie auch die neue Richtlinie für die BEG zum Klimafreundlichen Neubau (KFN).
Ausführliche Informationen zum QNG finden Sie auch auf der neuen Website des BMWSB Informationportal Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Bestandsimmobilien
Sie möchten Ihr Zuhause energieeffizient sanieren? Barrieren abbauen, den Einbruchschutz erhöhen? Oder eine bestehende Immobilie kaufen? Hier finden Sie passende Fördermittel für Ihr Vorhaben in einer Übersicht:
Mit dem Produktfinder kommen Sie zum passenden Programm für Ihr Zuhause:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/
Über den BAFA-Förderfinder können Sie sich informieren, welche Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert werden:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienzwegweiser/energieeffizienzwegweiser_node.html
Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
Die Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien können Sie ebenfalls mit einem Programm der KfW finanzieren:
Solarstrom für Elektroautos
Mit dem neuen Solar-Förderprogamm KfW 442 können Sie bei der Anschaffung von Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation bis zu 10.200 € Förderung erhalten.
Ferner gibt es noch weitere Förderdatenbanken:
Telefon: 06621 201-763
E-Mail: klimaschutz@bad-hersfeld.de